Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 5 Abs. 1 lit. b BewG

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 1 lit. b BewG

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  1. VGer ZH VB.2024.0055423.10.2025 · AbgewiesenFür die Qualifikation einer juristischen Person als Immobiliengesellschaft nach Art. 4 Abs. 1 lit. e BewG ist zwingend eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen; eine Beschränkung auf den wertmässigen Anteil bewilligungspflichtiger Grundstücke an den Gesamtaktiven ist unzulässig. Eine nachträgliche Veränderung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.