Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 49a BZO

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 49a BZO

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0100/202309.05.2023 · AbgewiesenEine kommunale Kaskadenregelung für Mobilfunkanlagen (gestützt auf § 49a Abs. 3 PBG) ist verbindliches kommunales Recht; ein freiwilliges kantonales Dialogmodell für den Standortnachweis kann die gesetzlichen Anforderungen weder ersetzen noch verschärfen; der Nachweis mangelnder Alternativstandorte richtet sich allein nach den…
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0207/202208.11.2022 · Teilweise gutgeheissenEine Standortbegründung für eine Mobilfunkanlage in der Zone der 3. Priorität genügt den Anforderungen von § 49a Abs. 3 PBG nicht, wenn nur drei Alternativstandorte in einem 200-m-Radius geprüft und zwei davon ohne nachvollziehbare Begründung ausgeschlossen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.