Entscheide zu Art. 49 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00394Eine knapp zweijährige Trennung der Ehegatten ohne substanziierten Nachweis einer tatsächlich gelebten Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft führt zur Verneinung des Aufenthaltsanspruchs; da die Ehegemeinschaft weniger als drei Jahre dauerte, sind die Voraussetzungen des nachehelichen Aufenthaltsanspruchs nach Art. 50 Abs. 1 lit. a…
- VGer ZH VB.2025.00140Eine eheliche Gemeinschaft, die in der Schweiz weniger als drei Jahre gelebt wurde, begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG. Nur potenzielle, nicht nachgewiesene gesundheitliche Beschwerden stellen keine wichtigen Gründe im Sinn von Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG dar.
- VGer ZH VB.2025.00297Beruft sich ein ausländischer Ehegatte auf einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG, scheitert dieser bereits an den zeitlichen Voraussetzungen, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die eheliche Gemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat. Ein vorübergehendes Getrenntleben zum Zweck eines…
- VGer ZH VB.2024.00413Eine Aufenthaltsbewilligung erlischt von Gesetzes wegen nach sechsmonatiger nicht gemeldeter Auslandabwesenheit (Art. 61 Abs. 2 AIG) und lebt bei Wiedereinreise nicht einfach wieder auf. Der blosse formelle Fortbestand einer Ehe genügt für einen Familiennachzug nicht; erforderlich ist ein echter, auf Führung der Lebensgemeinschaft…
- VGer ZH VB.2023.00597Nach Auflösung einer weniger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft besteht kein Verlängerungsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG; die Dreijahresfrist gilt absolut und ohne Ausnahme. Auch ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG sowie ein Anspruch aus Art. 8 EMRK sind zu verneinen, wenn die Aufenthaltsdauer kurz…
- AppGer BS VD.2023.91Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer ausländischen Ehegattin ist verhältnismässig, wenn ihr Ehemann wegen schwerer Straftaten mit Landesverweis bestraft wurde und das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts die privaten Interessen der Ehegattin und ihres minderjährigen Sohnes am Verbleib in der Schweiz…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.