Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 49 Abs. 4 VRG

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Entscheide zu Art. 49 Abs. 4 VRG

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  1. VGer GR R 2024 1026.06.2024 · AbgewiesenIm Verfahren um die Erteilung der aufschiebenden Wirkung ist das Interesse an der Beibehaltung des status quo regelmässig höher zu gewichten als das Interesse der Bauherrschaft am sofortigen Baubeginn; eine allfällige Gehörsverletzung durch fehlende Begründung der prozessleitenden Verfügung kann im Rahmen der Prozessbeschwerde geheilt…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.