Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 49 Abs. 2 BauG BE

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Entscheide zu Art. 49 Abs. 2 BauG BE

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  1. VGer BE 100 2025 13728.07.2026 · AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.
  2. VGer BE 100 2020 3104.05.2020 · NichteintretenEine Beschwerde gegen eine abgelehnte vorsorgliche Massnahme (Baustopp) ist mangels schutzwürdigen Interesses unzulässig, wenn der Entscheid in der Hauptsache bereits ergangen und rechtskräftig geworden ist, bevor die Zwischenverfügung beim Verwaltungsgericht angefochten wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.