Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 48 Abs. 6 KRG

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Entscheide zu Art. 48 Abs. 6 KRG

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  1. BGer 1C_388/201808.01.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Kosten des Einspracheverfahrens dürfen dem Einsprecher nach Bundesrecht grundsätzlich nicht auferlegt werden, ausser bei offensichtlich missbräuchlicher Einsprache. Ein Widerspruch zu früheren Urteilen liegt nicht vor, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen unterschiedlich sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.