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Art. 48 Abs. 3 PBG/ZH

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Entscheide zu Art. 48 Abs. 3 PBG/ZH

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  1. BGer 1C_348/202108.06.2022 · AbgewiesenDie Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht durch eine Gemeinde ist zulässig, wenn ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG/ZH vorliegt und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie gewährt dabei einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum, sofern die Interessen konkret dargelegt…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.