Entscheide zu Art. 47 AIG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2024 385Bei anerkannten Flüchtlingen mit Asyl, denen eine Ausreise in den Drittstaat nicht zumutbar ist, rechtfertigt die Geburt eines gemeinsamen Kindes in Verbindung mit der prekären Lage der Mutter als alleinerziehende Flüchtlingsfrau im Drittstaat einen nachträglichen Familiennachzug nach Ablauf der Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG;…
- VGer BE 100 2024 304Wer die Nachzugsfrist nach Art. 47 Abs. 1 AIG versäumt, kann den Familiennachzug nur bei wichtigen familiären Gründen nach Art. 47 Abs. 4 AIG nachholen; das private Interesse an der Familienzusammenführung wird erheblich relativiert, wenn die Familie seit fast zwölf Jahren freiwillig getrennt lebt, ohne nachvollziehbare Gründe darzutun.…
- VGer ZH VB.2025.00569Wer seine Familie über mehr als 14 Jahre hinweg freiwillig im Ausland belassen hat, kann nach Ablauf der Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG keine wichtigen familiären Gründe geltend machen, wenn weder die behauptete Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern noch eine Erkrankung des Beschwerdeführers noch Integrationsaspekte der…
- VGer ZH VB.2025.00312Ein nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der Frist gemäss Art. 47 AIG setzt wichtige familiäre Gründe voraus; eine langjährig freiwillig gelebte Familientrennung begründet kein überwiegendes Nachzugsinteresse, und eigenmächtig durch vorzeitigen Zuzug geschaffene Tatsachen (Einschulung in der Schweiz) können die Behörden nicht vor…
- VGer ZH VB.2025.00064Wer aufgrund einer unrichtigen behördlichen Auskunft ein rechtzeitig eingereichtes Familiennachzugsgesuch nicht weiterverfolgt, kann sich auf den Vertrauensschutz gemäss Art. 9 BV berufen, was eine Wiederherstellung der Nachzugsfrist rechtfertigt. Auch passives Verhalten (Unterlassen der Gesuchsverfolgung) stellt eine nachteilige…
- VGer ZH VB.2024.00176Ein Gesuch um Familiennachzug ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG, wenn es auf einem Schweizer Bürgerrecht beruht, das durch eine Scheinehe erlangt wurde; der Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 AIG erlischt in diesem Fall. Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Eltern wirkt sich auch auf das Nachzugsverfahren des…
- VGer ZH VB.2024.00321Verletzen Beschwerdeführende ihre Mitwirkungspflicht nach Art. 90 AIG krass, indem sie trotz wiederholter Aufforderung keine vollständige Buchhaltung und kein Kassabuch einreichen, so können die behaupteten Einkünfte nicht berücksichtigt werden und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Familiennachzug nach Art. 43 Abs. 1 lit. c…
- VGer ZH VB.2024.00013Bei ausländischen Personen, die vor Erteilung der aktuellen Aufenthaltsbewilligung bereits mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung die rechtliche Möglichkeit zum Familiennachzug besassen, wird diese Zeit auf die Fünfjahresfrist nach Art. 47 AIG angerechnet, um eine Ungleichbehandlung gegenüber direkt mit Aufenthaltsbewilligung Eingereisten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.