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Art. 47 Abs. 2 AIG

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Entscheide zu Art. 47 Abs. 2 AIG

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  1. VGer ZH VB.2024.0002411.07.2024 · AbgewiesenWer eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem FZA-Staat nicht zweckkonform nutzt, sondern einzig mit der Absicht erwirbt, danach gestützt auf Art. 42 Abs. 2 AIG in die Schweiz nachgezogen zu werden, macht den Familiennachzugsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend. Der Anspruch erlischt in diesem Fall gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.