Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 46 PBG

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Entscheide
1
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100 %
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26 %

Entscheide zu Art. 46 PBG

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  1. VGer SG B 2024/15518.09.2025 · Teilweise gutgeheissenIm baurechtlichen Rechtsmittelverfahren sind die amtlichen Kosten nach dem Erfolgsprinzip (Art. 95 Abs. 1 VRP) zu verteilen. Bei teilweisem Obsiegen ist eine anteilsmässige Kostenauferlegung vorzunehmen; eine pauschale Zuweisung aller Kosten an den Bauherrn bei nur teilweiser Gutheissung des Rekurses ist unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.