Entscheide zu Art. 46 aLATC
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_142/2022Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine Reservationszone nach Art. 46 aLATC beginnt mit der vorläufigen Genehmigung durch die kantonale Behörde (Art. 61 aLATC), nicht erst mit der definitiven Inkraftsetzung (Art. 61a aLATC).
- BGer 1C_518/2019Die Einrichtung einer Zone réservée zur Sicherung einer künftigen Planungsrevision ist rechtmässig, wenn sie auf einer überdimensionierten Bauzone basiert und die betroffenen Parzellen ohne laufende Bauprojekte in der Peripherie liegen. Die Abgrenzung muss nicht bereits die endgültige Planung vorwegnehmen, sondern kann vorläufig sein.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.