Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 46 Abs. 3 RPV

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Entscheide zu Art. 46 Abs. 3 RPV

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  1. BRG ZH BRGE IV Nrn. 0074-0075/202228.04.2022 · GutgeheissenDie Umzonung von Landwirtschafts- in Erholungszone für eine Surfanlage mit weiteren Sportnutzungen bedarf einer Grundlage im kantonalen Richtplan, da das Vorhaben gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (Art. 8 Abs. 2 RPG). Die fehlende Standortevaluation und ungenügende Interessenabwägung führen zur Aufhebung der Teilrevision.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.