Bestimmung · 8 Entscheide

Art. 46 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu Art. 46 Abs. 2 BauG

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  1. VGer BE 100 2025 13728.07.2026 · AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.
  2. VGer BE 100 2025 21927.07.2026 · AbgewiesenEin rechtskräftig bewilligter Abstellraum, der den Grenzabstand unterschreitet, geniesst Besitzstandsschutz nach Art. 3 BauG; eine neue Geländerführung auf dessen Dach, die die Rechtswidrigkeit vermindert, ist bewilligungsfähig. Ein reines Nutzungsverbot für eine Dacfläche als Terrasse genügt, wenn es durch eine bauliche Massnahme…
  3. VGer BE 100 2022 30322.11.2024 · AbgewiesenDer Teilabbruch und Wiederaufbau einer Stützmauer stellt keine bewilligungsfreie Unterhaltsarbeit dar, selbst wenn dabei überwiegend die abgebrochenen Originalsteine wiederverwendet werden. Eine Stützmauer, die an der Grundstücksgrenze den gewachsenen Boden um mehr als 1,2 m überragt, ist nach Art. 79h EG ZGB (BE) nicht…
  4. VGer BE 100 2024 16518.11.2024 · AbgewiesenZur Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist auch die Grundeigentümerin legitimiert, die nicht Baugesuchstellerin ist, da sie in einem allfälligen Wiederherstellungsverfahren Partei wäre. Die Frist zur Erhebung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beginnt mit dem…
  5. VGer BE 100 2022 28112.12.2023 · AbgewiesenWird ein Strassenanschluss ohne Baubewilligung erstellt und fehlt es an Gutgläubigkeit der Bauherrschaft, so überwiegt das gewichtige öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit deren private Interessen an der Beibehaltung des unbewilligten Anschlusses, und die Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 BauG ist verhältnismässig, auch…
  6. VGer BE 100 2021 35508.11.2022 · RückweisungDie Baubewilligungspflicht einer Baute oder Anlage kann nicht unabhängig von ihrer Nutzung beurteilt werden (Art. 22 Abs. 1 RPG, Art. 1a Abs. 2 BauG); die Frage einer allfälligen Umnutzung eines Kiesplatzes zu einem Parkplatz liegt deshalb innerhalb des Streitgegenstands eines baupolizeilichen Verfahrens. Tritt die Vorinstanz auf…
  7. BGer 1C_285/202117.12.2021 · AbgewiesenEin Lagerplatz in der Landwirtschaftszone ist nicht besitzstandsgeschützt, wenn er nach Inkrafttreten des kantonalen Baugesetzes (1. Januar 1971) errichtet wurde und damit baubewilligungspflichtig war. Die Aufsichtsbehörde darf einschreiten, wenn die Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt.
  8. VGer BE 100 2015 26919.05.2016 · AbgewiesenEine Sitzplatzüberdachung mit festem Dach und Metallkonstruktion ist bewilligungspflichtig und kann nicht als Erneuerung einer vorbestehenden Holzpergola eingestuft werden; eine Baubewilligung kann weder mündlich noch konkludent erteilt werden (Art. 36 BewD). Vertrauensschutz setzt voraus, dass die Disposition erst nach einer…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.