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Art. 46 Abs. 1 und 3 BauG/BE

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Entscheide zu Art. 46 Abs. 1 und 3 BauG/BE

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  1. BGer 1C_434/202401.04.2025 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Missachtung von Baubewilligungsauflagen ist auch nach Ablauf der Fünfjahresfrist des kantonalen Rechts zulässig, wenn zwingende öffentliche Interessen (hier: Schutz des gesunden Wohnens vor Lärmimmissionen) dies erfordern und die Bauherrschaft bösgläubig handelte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.