Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 46 Abs. 1 BO Bern

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Entscheide zu Art. 46 Abs. 1 BO Bern

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  1. VGer BE 100 2023 33307.05.2025 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage muss den kleinen Grenzabstand gemäss kommunalem Baureglement einhalten; eine bestehende, materiell rechtswidrige Anlage kann für einen Antennentausch nur dann Besitzstandsgarantie beanspruchen, wenn dadurch die Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.