Entscheide zu Art. 46 Abs. 1 BauG
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- VGer BE 100 2025 137Kosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.
- VGer BE 100 2025 109Ein vorsorgliches Benützungsverbot für eine formell nicht bewilligte Mobilfunkanlage ist unverhältnismässig, wenn die Anlage die massgeblichen Immissions- und Anlagegrenzwerte einhält und die Bauherrschaft nicht als bösgläubig gilt. Die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs schliesst eine vorsorgliche Betriebsuntersagung nicht…
- VGer BE 100 2022 303Der Teilabbruch und Wiederaufbau einer Stützmauer stellt keine bewilligungsfreie Unterhaltsarbeit dar, selbst wenn dabei überwiegend die abgebrochenen Originalsteine wiederverwendet werden. Eine Stützmauer, die an der Grundstücksgrenze den gewachsenen Boden um mehr als 1,2 m überragt, ist nach Art. 79h EG ZGB (BE) nicht…
- VGer BE 100 2023 220Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 BauG ist auch nach Ablauf der 30-jährigen Verwirkungsfrist geboten, wenn die illegal umgenutzten Räume gesundheitspolizeilichen Bauvorschriften widersprechen; in solchen Fällen schützt die 30-Jahres-Regel weder bösgläubige Eigentümer noch rechtliche Vorgänger. Die…
- VGer BE 100 2022 281Wird ein Strassenanschluss ohne Baubewilligung erstellt und fehlt es an Gutgläubigkeit der Bauherrschaft, so überwiegt das gewichtige öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit deren private Interessen an der Beibehaltung des unbewilligten Anschlusses, und die Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 BauG ist verhältnismässig, auch…
- VGer BE 100 2022 313Bei Gegenstandslosigkeit eines Beschwerdeverfahrens ohne Zutun einer Partei sind die Kosten nach den summarisch abgeschätzten Prozessaussichten zu verteilen; verzichtet die Gemeinde angesichts eines hängigen nachträglichen Bewilligungsverfahrens und einer als zonenkonform eingestuften Nutzung verhältnismässigerweise auf ein sofortiges…
- VGer BE 100 2021 234Die Vorschriften einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) gelten für das gesamte Zonengebiet; ein darin festgelegter reduzierter Grenzabstand kann nicht auf einzelne Parzellengrenzen beschränkt ausgelegt werden. Eine ordnungsgemäss publizierte und genehmigte Zonenplanänderung ist in Rechtskraft erwachsen und bindet die Baubewilligungsbehörde.
- VGer BE 100 2021 364Der Ersatz konventioneller durch adaptive Antennen (5G) löst in jedem Fall eine Baubewilligungspflicht aus, unabhängig davon, ob ein Korrekturfaktor aufgeschaltet wird oder nicht; ein Bagatellverfahren genügt nicht. Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens ist geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz…
- VGer BE 100 2021 211Bauliche Massnahmen an einem in der Landwirtschaftszone gelegenen Gebäude, die über den bewilligungsfreien Unterhalt hinausgehen und die Wohnnutzung ermöglichen oder begünstigen, beeinflussen die Nutzungsordnung und sind baubewilligungspflichtig; eine Baueinstellung als vorsorgliche Massnahme nach Art. 46 Abs. 1 BauG ist zu bestätigen,…
- VGer BE 100 2018 212Eine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau auf den «ursprünglichen Zustand» anordnet, ist hinreichend bestimmt und vollstreckbar, wenn sich Inhalt und Umfang – nämlich die Beseitigung aller rechtswidrigen Bodenbefestigungen auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone – aus der Verfahrensgeschichte und dem Zusammenhang eindeutig…
- VGer BE 100 2018 185Sexgewerbebetriebe in Wohnzonen gelten aufgrund der von ihnen ausgehenden ideellen Immissionen abstrakt als stark störend und zonenwidrig (Art. 24 Abs. 1 BauG BE, Art. 90 BauV BE); ob der Betrieb diskret geführt wird und kaum materielle Immissionen verursacht, ist für die Bejahung eines zwingenden öffentlichen Interesses an der…
- VGer BE 100 2018 179Bei der Baueinstellungsverfügung nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) hat die Baupolizeibehörde keine Interessenabwägung vorzunehmen und verfügt über keinen Beurteilungsspielraum. Eine irrtümliche Vertauschung von Parzellennummern in den Plänen einer rechtskräftigen Überbauungsordnung macht die gestützt darauf ausgeführten Bauarbeiten nicht…
- BGer 1C_135/2016Eine Umnutzung von für landwirtschaftliche Zwecke bewilligten, aber nie entsprechend genutzten Wohnungen in der Landwirtschaftszone zu nichtlandwirtschaftlichen Wohnzwecken kann nicht gestützt auf Art. 24a RPG bewilligt werden. Bei formell und materiell rechtswidriger Nutzung sind Wiederherstellungsmassnahmen wie Benützungsverbote und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.