Entscheide zu Art. 45 Abs. 2 VRP
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2024/197Die Umnutzung eines ehemaligen Alters- und Schwesternheims in ein Flüchtlingszentrum mit Verdoppelung der Belegung (von 59 auf 116 Personen) untersteht der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und Art. 136 PBG, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Nachbarschaft geringfügig sind.
- VGer SG B 2021/6Eine Gemeinde kann eine Sichtzonenverfügung für eine geplante, aber nicht realisierte Zufahrt nicht isoliert anfechten, wenn der Bauabschlag unangefochten bleibt und die Sichtzone damit gegenstandslos wird. Mangels aktuellem Interesse ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- VGer SG B 2021/8Eine gemeindeweite Gestaltungsvorschrift, die über das Verunstaltungsverbot hinausgeht, ist ohne konkrete Gebietsbegrenzung mit Art. 93 Abs. 4 BauG und Art. 99 Abs. 2 PBG nicht vereinbar. Die materielle Rechtmässigkeit einer Bepflanzungsauflage für eine geänderte Stützmauer kann im Rahmen eines neuen Baugesuchs neu geprüft werden, da…
- VGer SG B 2020/42Das Verunstaltungsverbot nach Art. 99 Abs. 1 PBG ist eigenständig zu prüfen, kann aber nur greifen, wenn das Bauvorhaben nach allgemeiner Anschauung als qualifiziert unschön gilt. Die Vorinstanz überschreitet ihre Kognitionsbefugnis nicht, wenn sie die gemeindliche Würdigung als nicht vertretbar erachtet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.