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Art. 45 Abs. 2 KRVO

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Entscheide zu Art. 45 Abs. 2 KRVO

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  1. BGer BGE 148 II 35901.01.2022 · GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis zu Art. 12b NHG und regelt die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG abschliessend nach kantonalem Recht, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.