Entscheide zu Art. 45 Abs. 1 VRP
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- VGer SG B 2025/7Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen (weniger als 8 Sub-Arrays) ist rechtmässig, da diese ohne Korrekturfaktor wie konventionelle Antennen behandelt werden und das Standortdatenblatt korrekt ausgefüllt wurde. Eine Umstellung auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor erfordert ein neues Baugesuch.
- VRK SG II/2-2024/11Ein Grundeigentümer, der einen höheren amtlichen Verkehrswert allein im Hinblick auf ein künftiges Enteignungsverfahren anstrebt, hat kein schutzwürdiges Interesse an der Änderung der steuerlichen Schätzung, da die Enteignungsentschädigung in einem eigenständigen Verfahren mit unabhängigen Beweismitteln und anderem Stichtag bemessen…
- VGer SG B 2024/31Die Hauptwohnseite eines Gebäudes ist primär nach qualitativen Kriterien (Nutzungsintensität, Aussicht, Besonnung) zu bestimmen. Bei gleichwertigen Fassaden kann die Summe des grossen und kleinen Grenzabstands aufgeteilt werden. Eine rein quantitative Betrachtung von Fensterflächen ist unzulässig.
- VGer SG B 2024/12Die ungleiche Verteilung von Grenzabständen gegenüber einer Nichtbauzone (Landwirtschaftszone) kann einen interzonalen Nutzungstransfer bewirken und ist daher unzulässig, wenn dies zu einer nicht in der Zonenordnung vorgesehenen Nutzungserhöhung führt. Eine Ausnahmebewilligung scheitert, wenn keine besonderen Verhältnisse vorliegen und…
- VGer SG B 2024/21Die Zuständigkeit für die Beurteilung von Gewerbe- und Industrielärm liegt bei der politischen Gemeinde, sofern der Betrieb nicht der arbeitsrechtlichen Plangenehmigungspflicht untersteht. Ein Gerüstbaubetrieb ohne industrielle Merkmale fällt nicht unter die kantonale Zuständigkeit nach Art. 29 EG-USG.
- VGer SG B 2023/202Die Anfechtung einer Sichtzonenverfügung durch Nachbarn scheitert an fehlender materieller Beschwer, wenn diese nicht direkt betroffen sind und ihr Interesse allein auf prozessfremde Zwecke (z. B. Erschliessungsargumente gegen ein Bauvorhaben) gerichtet ist.
- VGer SG B 2023/97Eine 25 m hohe Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbezone (WGn) verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild nicht, wenn sie in Relation zur Umgebung (mehrgeschossige Gebäude, bestehende Strommasten, Bäume) keine qualifizierte Beeinträchtigung bewirkt. Das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen nach NISV und BAFU-Vorgaben genügt…
- VGer SG B 2023/173Eine ohne bauliche Massnahmen erfolgende Umnutzung einer bereits bewilligten Fläche als Abstellfläche für Personenwagen ist nicht bewilligungspflichtig, wenn sie der zonenkonformen Nutzung entspricht und sich auf Umwelt und Planung nur geringfügig auswirkt.
- VGer SG B 2023/21Die Vorinstanz durfte auf den Rekurs des Beschwerdeführers mangels Legitimation nicht eintreten, da dieser durch das Bauvorhaben nicht stärker als die Allgemeinheit betroffen ist.
- VGer SG B 2023/68Die Erstellung einer Mobilfunkanlage auf einer materiell baurechtswidrigen Gewerbehalle führt zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit gemäss Art. 109 Abs. 2 PBG, wenn die Anlage das Ortsbild zusätzlich belastet und die bestehende Einordnungswidrigkeit verschärft.
- VGer SG B 2023/17Ein Beschluss, der eine bereits rechtskräftig angeordnete Ersatzvornahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wiederholt, stellt keine anfechtbare Verfügung dar. Die Vorinstanz darf auf einen Rekurs gegen einen solchen Beschluss mangels anfechtbarer Verfügung nicht eintreten.
- VGer SG B 2022/120Die Verletzung einer grundlegenden Baurechtsnorm (hier: Überschreitung der Ausnützungsziffer) kann nicht durch eine Auflage geheilt werden. Solange die kommunale Umsetzung des PBG nicht vorliegt, bleiben das bisherige BauR und Art. 61 BauG anwendbar.
- VGer SG B 2022/175Bei einem kommunalen Strassenbauprojekt mit neuen Bushaltestellen sind lärmrechtliche Einwände Dritter zu prüfen, wenn diese durch die geänderte Linienführung und Haltestellen in ihrer unmittelbaren Umgebung betroffen sind. Altanlagen unterliegen bei wesentlichen Änderungen den Sanierungspflichten nach USG/LSV, nicht den Planungswerte…
- VGer SG B 2022/157Wer eine Widerrufsverfügung anficht, muss formelle und materielle Beschwer nachweisen; fehlt es daran, weil die Widerrufsverfügung keine präjudizierenden Effekte enthält und das erstinstanzliche Verfahren ergebnisoffen fortgesetzt wird, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die blosse Unsicherheit über Kostenfolgen des erstinstanzlichen…
- VGer SG B 2022/94Ein Nichteintretensentscheid auf ein Rechtsmittel ist rechtmässig, wenn die Eingabe keine hinreichende Begründung enthält, die sich auf den angefochtenen Entscheid bezieht. Die Anforderungen an die Begründung sind zwar tief, aber nicht erfüllt, wenn sich die Vorbringen nicht mit den Motiven der Vorinstanz auseinandersetzen.
- VGer SG B 2020/258Die massgebende Gebäudefassade zur Berechnung des minimalen Grenzabstands nach einem Überbauungsplan umfasst alle oberirdisch wahrnehmbaren, nach aussen in Erscheinung tretenden Gebäudeteile, unabhängig von deren Wärmedämmung oder statischer Funktion. Die Projektion versetzter Baukörper auf eine Gerade ist zulässig.
- VGer SG B 2020/219Ein vorsorgliches Nutzungsverbot nach Art. 18 Abs. 1 VRP oder Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG darf nur von der zuständigen Behörde (hier: politische Gemeinde) erlassen werden. Die Vorinstanz war nicht befugt, ein solches Verbot anstelle der Gemeinde zu verfügen.
- VGer SG B 2020/171Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.
- VGer SG B 2020/58, B 2020/72Die Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.
- VGer SG B 2019/19Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin als vertraglich verbundener Dritter kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der an die Bewilligungsnehmerin gerichteten Sanierungsverfügung nach Art. 41 GSchG hat.
- VGer SG B 2019/196Ein Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.
- VGer SG B 2019/105Die Höhe von Aufschüttungen und hinterfüllten Mauern ist grundsätzlich vom gewachsenen Terrain aus zu messen. Eine Ausnahme (Abstellen auf das gestaltete Terrain) kommt nur in Betracht, wenn das gewachsene Terrain nicht mehr feststellbar ist oder die Geländeveränderungen nicht in der Verantwortung des Grundeigentümers liegen und eine…
- VGer SG B 2019/102Eine Vollstreckungsanordnung zur Umsetzung einer rechtskräftigen Baubewilligungsauflage kann nur noch insoweit angefochten werden, als die behauptete Rechtswidrigkeit im Vollstreckungsentscheid selbst begründet ist. Eine Nichtigkeit der ursprünglichen Verfügung muss ausserordentlich schwerwiegend sein.
- VGer SG B 2018/206Eine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).
- VGer SG B 2018/219Die Überschreitung der im Gestaltungsplan festgelegten Höhenkoten durch nicht technisch bedingte Aufbauten (Oblichter) führt zur Aufhebung der Baubewilligung. Die Kostenauflage im Baueinspracheverfahren unterliegt dem Verursacherprinzip, nicht dem Einsprechenden.
- VGer SG B 2016/93Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird, keine Verunstaltung vorliegt und formelle Mängel (Ausstandsregeln, Meldeverfahren) keine Nichtigkeit begründen.
- VGer SG B 2015/279Ein verspäteter Rekurs gegen eine Baubewilligung und Einspracheentscheide kann nicht aufgrund einer angeblichen Praxisänderung nachträglich als rechtzeitig eingereicht gelten. Formell rechtskräftige Verfügungen sind nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar.
- VGer SG B 2015/123Die Kosten eines Rekursverfahrens sind von der Partei zu tragen, deren Begehren abgewiesen wird, sofern keine Trölerei oder ungehöriges Verhalten vorliegt. Die Baubewilligungspflicht von Gartenbauarbeiten richtet sich nach den kantonalen Bauvorschriften.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.