Entscheide zu Art. 44 Abs. 3 GSchG
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- BGer 1C_227/2016Ein Baustopp für eine Kiesgrube im Gewässerschutzbereich Au ist nicht gerechtfertigt, wenn keine konkrete Gefährdung des Grundwassers besteht und die bestehenden Bewilligungsauflagen eingehalten werden.
- BGer 1A.250/1999Bei der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG überwiegen die gewässerschutzrechtlichen Interessen (Schutz eines bereits belasteten Grundwasservorkommens) gegenüber dem privaten wirtschaftlichen Interesse am Kiesabbau und dem öffentlichen Interesse an der regionalen Kiesversorgung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.