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Art. 44 Abs. 1 LSV

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Entscheide zu Art. 44 Abs. 1 LSV

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  1. BGer 1A.64/199921.01.2000 · GutgeheissenDie Zuordnung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen muss bei einer Änderung eines Nutzungsplans (hier: Überbauungsplan) im Sinne von Art. 44 Abs. 2 LSV bereits im Planungsverfahren erfolgen und kann nicht auf das Baubewilligungsverfahren verschoben werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.