Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 VRPG

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Entscheide zu Art. 43 VRPG

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  1. VGer BE 100 2022 12804.04.2022 · AbgewiesenEin Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Beschwerdefrist muss innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (Art. 43 Abs. 2 VRPG); gleichzeitig ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Wer die Fristversäumnis auf gesundheitliche Gründe stützt, hat nachzuweisen, dass das Hindernis bis zur Gesuchseinreichung…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.