Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 lit. d LSV

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Entscheide zu Art. 43 lit. d LSV

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  1. VGer ZH VB.2017.0033626.10.2017 · AbgewiesenWohnnutzung in einer Zone für öffentliche Bauten mit Lärmempfindlichkeitsstufe IV ist als Ausnahme zulässig, wenn öffentliche Interessen das Interesse der Bewohner am Lärmschutz überwiegen; das eminent grosse öffentliche Interesse an Asylunterkünften überwiegt vorliegend das Lärmschutzinteresse.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.