Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 IVöB

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Entscheide zu Art. 43 IVöB

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  1. VGer ZH VB.2024.0042616.01.2025 · RückweisungEine Unternehmervariante, die wesentlich vom Leistungsverzeichnis abweicht, ohne dass die übrigen Anbietenden Gelegenheit zur Ergänzung ihrer Offerten erhalten haben, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Beschaffungswesen. Sobald der unterlegene Anbieter den Preis der Variante kennt, kommt eine nachträgliche…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.