Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 BauG (BE)

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Entscheide zu Art. 43 BauG (BE)

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  1. VGer BE 100 2019 12227.03.2020 · AbgewiesenEin Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.