Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 Abs. 1 lit. a AIG

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Entscheide zu Art. 43 Abs. 1 lit. a AIG

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  1. VGer ZH VB.2025.0057325.02.2026 · AbgewiesenDem Beschwerdeführer gelingt es nicht, eine einseitige systematische Misshandlung mit der erforderlichen Konstanz und Intensität durch seine Ex-Ehefrau glaubhaft zu machen, weshalb kein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG vorliegt. Der blosse Umstand, dass das Gesundheits- oder Sozialversicherungswesen im Heimatland…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.