Entscheide zu Art. 43 Abs. 1 BewD
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- VGer BE 100 2023 105Der Umgebungsschutz eines Baudenkmals nach Art. 10b BauG (BE) verbietet nicht jeden Eingriff in die Umgebung des Schutzobjekts; entscheidend ist, ob die unmittelbare Nahumgebung erhalten bleibt und das Baudenkmal nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein im abparzellierten Gartenbereich einer schützenswerten Villa geplantes…
- VGer BE 100 2022 359Eine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…
- VGer BE 100 2020 199Eine Stützmauer, die die kommunale Maximalhöhe von 1,2 m geringfügig überschreitet, kann bei besonderer Topographie (steilem Gelände, vorbestehender Stützmauer) auf Grundlage von Art. 24 Abs. 5 GBR bewilligt werden; eine Ausnahme vom Strassenabstand nach Art. 81 Abs. 1 SG ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit sichergestellt ist und…
- BGer 1C_510/2015Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in die Umgebung ist eine Rechtsfrage, die das Gericht aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu beurteilen hat. Ein neuer Augenschein ist nicht erforderlich, wenn die örtlichen Verhältnisse bereits hinreichend dokumentiert sind und keine…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.