Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 42b OAT

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 42b OAT

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  1. BGer 1C_618/202309.10.2024 · AbgewiesenEin Wiederherstellungsbefehl für nicht bewilligte Bauten in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG nicht erfüllt sind und keine hinreichende Motivation für eine Verletzung von Grundrechten oder Koordinationspflichten vorliegt.
  2. BGer 1C_79/202022.10.2020 · AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Hangars zur Tierhaltung als Freizeitnutzung ausserhalb der Bauzone setzt nach Art. 24e LAT eine räumliche Nähe zum Wohngebäude voraus, die hier nicht gegeben ist.
  3. BGer 1C_76/201928.02.2020 · Teilweise gutgeheissenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern sie nicht den Ausnahmen der Art. 24 ff. LAT entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wobei die Proportionalität der Rückbauanordnung zu prüfen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.