Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 42 BZO Maur

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 42 BZO Maur

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  1. VGer ZH VB.2025.0048109.04.2026 · Teilweise gutgeheissenIst ein Pflichtbesucherparkplatz bereits durch einen im Grundbuch angemerkten Revers gesichert, besteht aus öffentlich-rechtlicher Sicht kein weitergehendes Sicherungsbedürfnis; die zusätzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags ist unnötig und daher unverhältnismässig.
  2. VGer ZH VB.2023.0052027.06.2024 · GutgeheissenDie Verpflichtung zur Schaffung von Pflichtabstellplätzen trifft allein den Grundeigentümer des Baugrundstücks; ohne gesetzliche Grundlage kann eine Gemeinde nicht gestützt auf eine gemeinsame Tiefgarage und Heizung eine grundstücksübergreifende «Gesamtüberbauung» konstruieren, um daraus weitergehende Besucherabstellplatzpflichten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.