Entscheide zu Art. 42 BZO Maur
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00481Ist ein Pflichtbesucherparkplatz bereits durch einen im Grundbuch angemerkten Revers gesichert, besteht aus öffentlich-rechtlicher Sicht kein weitergehendes Sicherungsbedürfnis; die zusätzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags ist unnötig und daher unverhältnismässig.
- VGer ZH VB.2023.00520Die Verpflichtung zur Schaffung von Pflichtabstellplätzen trifft allein den Grundeigentümer des Baugrundstücks; ohne gesetzliche Grundlage kann eine Gemeinde nicht gestützt auf eine gemeinsame Tiefgarage und Heizung eine grundstücksübergreifende «Gesamtüberbauung» konstruieren, um daraus weitergehende Besucherabstellplatzpflichten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.