Entscheide zu Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV
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- BGer 1C_590/2021Die Vorinstanz durfte auf eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer nachträglichen Baubewilligung nicht eintreten, da die Frage der anrechenbaren Bruttogeschossfläche bereits in rechtskräftigen Bauentscheiden beurteilt wurde (res iudicata). Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und im…
- BGer 1C_480/2018Ein ausserhalb der Bauzone liegendes, altrechtliches Wohnhaus darf nur massvoll erweitert werden (Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 42 Abs. 3 RPV). Die Berechnung der bereits konsumierten Erweiterungsfläche ist massgeblich für die Bewilligungsfähigkeit weiterer Anbauten.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.