Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 41c Abs. 1 lit. a und Abs. 2 GSchV

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Entscheide zu Art. 41c Abs. 1 lit. a und Abs. 2 GSchV

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  1. BGer 1C_78/201610.10.2016 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands nach § 73 PBG/SZ setzt besondere Verhältnisse voraus, insbesondere eine unzumutbare Härte oder eine bessere Lösung; diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn das geplante Bauvorhaben eine grössere Fläche im Gewässerraum beansprucht als das bestehende…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.