Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV

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Entscheide zu Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV

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  1. VGer AG WBE.2017.22401.03.2018 · Teilweise gutgeheissenDie Festlegung oder der Verzicht auf Gewässerraum für künstlich angelegte Gewässer nach Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV setzt eine umfassende, auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung voraus; eine rein generell-abstrakte Beurteilung genügt den Bundesrechtsanforderungen nicht. Eine kommunale Nutzungsplanungsbestimmung, die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.