Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 41a Abs. 2 lit. b GSchV

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Entscheide zu Art. 41a Abs. 2 lit. b GSchV

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  1. VGer ZH VB.2024.0047226.03.2026 · AbgewiesenDie Erhöhung der minimalen Gewässerraumbreite zum Schutz vor Hochwasser (Art. 41a Abs. 3 lit. a GSchV) darf auch Bereiche umfassen, die nicht konkret von Überflutung bedroht sind, sofern der Raum für Unterhaltsarbeiten und künftige Hochwasserschutzprojekte zu sichern ist. Eine symmetrische Anordnung des Gewässerraums gemäss § 15k Abs. 1…
  2. VGer ZH VB.2025.0023212.03.2026 · NichteintretenBeantragt eine rechtskundig vertretene Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht lediglich die Aufhebung und Rückweisung einer Gewässerraumfestlegung, ohne die gewünschte Breite des Gewässerraums zu beziffern, fehlt es an einem hinreichenden reformatorischen Antrag im Sinne von § 63 VRG, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten…
  3. VGer ZH VB.2024.0074420.11.2025 · AbgewiesenDie Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren nach §§ 15e ff. HWSchV stellt formal einen kantonalen Sondernutzungsplan dar; Verfahren und Rechtsschutz richten sich nach dem Raumplanungsrecht (Art. 4, 26, 33 RPG). Eine asymmetrische Anordnung des Gewässerraums zulasten eines unbebauten Grundstücks ist gerechtfertigt, wenn das…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.