Entscheide zu Art. 41 StrG
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- BRG ZH BRGE III Nr. 0141/2022Eine Projektfestsetzung für Lärmsanierung ist teilweise aufzuheben und zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen, wenn die Baudirektion Erleichterungen nach Art. 14 LSV gewährt hat, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln, und die Kantonspolizei eine Temporeduktion ohne hinreichende Grundlage abgewiesen hat.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0265-0271-2021-vom-9--november-2021-laermsanierung-gemeindestrassenDie Lärmsanierung von Gemeindestrassen wird nach dem StrG als Strassenprojekt beurteilt; das BRGE ist zuständig gemäss § 329 PBG, und bei nicht abschliessend geklärter Sachverhaltslage ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.