Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 41 Abs. 2 MedBG

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Entscheide zu Art. 41 Abs. 2 MedBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0027926.02.2026 · Teilweise gutgeheissenBringt die säumige Behörde ihr Verfahren während hängigem Rechtsverzögerungsrekurs zum Abschluss, ist eine Rechtsverzögerung im Dispositiv festzustellen, wenn ein genügend substanziiertes Feststellungsbegehren vorliegt; eine blosse Abschreibung als gegenstandslos genügt nicht. Die Erweiterung des Streitgegenstands auf kolumbianische…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.