Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 41 Abs. 1 und 3 GSchG

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Entscheide zu Art. 41 Abs. 1 und 3 GSchG

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  1. VGer SG B 2019/1911.08.2020 · NichteintretenDas Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin als vertraglich verbundener Dritter kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der an die Bewilligungsnehmerin gerichteten Sanierungsverfügung nach Art. 41 GSchG hat.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.