Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 41 Abs. 1 StHG

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Entscheide zu Art. 41 Abs. 1 StHG

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  1. VRK SG I/1-2021/55 und 5621.10.2021 · GutgeheissenDie Verweigerung der Akteneinsicht in ein abgeschlossenes Nachsteuerverfahren ist nur rechtmässig, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen der Einsicht entgegenstehen. Eine pauschale Verweigerung zum Schutz von Denunzianten ist unzulässig; vielmehr ist eine konkrete Interessenabwägung vorzunehmen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.