Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 40 lit. f MedBG

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Entscheide zu Art. 40 lit. f MedBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0046701.12.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Entbindung vom Arztgeheimnis ist nur zulässig, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies erfordern und die Offenbarung auf das absolut Notwendige beschränkt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.