Entscheide zu Art. 40 cpv. 1 LE
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- VGer TI 52.2020.570Eine Zufahrtsrampe auf Stahlbetonpiloten, die in ihrem ersten Abschnitt Höhen von 4.50 bis 5.40 m erreicht und damit denselben Wirkungskreis wie ein Gebäude hat, ist als Hauptbau einzustufen und muss den allgemeinen Grenzabstand von 4 m nach Art. 16 cpv. 1 NAPR einhalten. Fehlt es an dieser Konformität, ist die Baubewilligung aufzuheben…
- VGer TI 52.2021.32Enthält eine Baubewilligung eine Bedingung zum Traufenkanal, obwohl die Gebäudehöhe dem anwendbaren Maximum bereits entspricht, rechtfertigt diese überflüssige Bedingung keine Kassation der Bewilligung. Die Isolationsschicht auf einem bestehenden Nachbargebäude ist weder bei der Grenzabstandsmessung noch bei der Gebäudeabstandsmessung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.