Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 40 BZO

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 40 BZO

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  1. VGer ZH VB.2025.0043527.08.2026 · Teilweise gutgeheissenDer vorgeschriebene Wohnanteil ist geschossweise in den Vollgeschossen zu realisieren; privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen können jedoch zur Kompensation des Wohnanteils herangezogen werden, sofern das betroffene Dachgeschoss solche Flächen aufweist.
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0207/202324.11.2023 · AbgewiesenDer Ausbau von Gewerberäumen zu Wohnnutzung stellt bei Überschreitung des Drittels-Ertrags- und des Drittel-Flächenanteils einen bewilligungspflichtigen Erwerb im Sinne des BewG dar und fällt nicht unter die Befreiung für Betriebsstätte-Miterwerb nach Art. 2 Abs. 3 BewG, wenn der Mindestwohnanteil bereits erfüllt ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.