Entscheide zu Art. 40 BZO
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- VGer ZH VB.2025.00435Der vorgeschriebene Wohnanteil ist geschossweise in den Vollgeschossen zu realisieren; privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen können jedoch zur Kompensation des Wohnanteils herangezogen werden, sofern das betroffene Dachgeschoss solche Flächen aufweist.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0207/2023Der Ausbau von Gewerberäumen zu Wohnnutzung stellt bei Überschreitung des Drittels-Ertrags- und des Drittel-Flächenanteils einen bewilligungspflichtigen Erwerb im Sinne des BewG dar und fällt nicht unter die Befreiung für Betriebsstätte-Miterwerb nach Art. 2 Abs. 3 BewG, wenn der Mindestwohnanteil bereits erfüllt ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.