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Art. 40 Abs. 2 BZO Zürich

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Entscheide zu Art. 40 Abs. 2 BZO Zürich

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  1. VGer ZH VB.2025.0043527.08.2026 · Teilweise gutgeheissenDer nach Art. 40 Abs. 1 BZO vorgeschriebene Wohnanteil ist grundsätzlich in den Vollgeschossen zu realisieren; Art. 40 Abs. 2 BZO erfasst jedoch nur anrechenbare Flächen in Dachgeschossen, sodass privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen nach § 255 Abs. 3 PBG zur Kompensation herangezogen werden können. Ob das…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.