Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 4 SBV

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Entscheide zu Art. 4 SBV

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  1. BGer 1C_303/201815.04.2019 · AbgewiesenDie zulässige Gebäudehöhe wird durch die Sonderbauvorschriften des Quartierplans definiert; Abweichungen davon sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Die Vorinstanz hat Art. 4 SBV nicht willkürlich angewendet, indem sie die Gebäudehöhe am massgebenden Höhenbezugspunkt mass.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.