Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 4 OeffG

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Entscheide zu Art. 4 OeffG

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  1. VRK SG III/3-2019/114.11.2019 · GutgeheissenRechtskräftige Entscheide der verwaltungsinternen streitigen Verwaltungsrechtspflege fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand von Art. 2 Abs. 1 OeffG und sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein auf eine konkrete Rechtsfrage beschränktes Informationsbegehren stellt keine unzulässige «fishing expedition» dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.