Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 4 KDSG

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Entscheide zu Art. 4 KDSG

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  1. VGer BE 100 2022 4624.05.2023 · AbgewiesenDas kantonale Datenschutzrecht (Art. 7 KDSG) gewährt keinen Anspruch auf Ergänzung von Baupolizeiakten mit den Personalien von Anzeigerinnen und Anzeigern, wenn die fehlenden Angaben kein falsches Bild der betroffenen Person vermitteln und der Antrag nicht dem Schutz vor missbräuchlicher Datenbearbeitung dient.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.