Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 4 Bst. c BauV

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 4 Bst. c BauV

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  1. VGer BE 100 2024 27902.12.2025 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung rechtlich nicht sichergestellt ist, weil das für Abwasserleitungen auf fremdem Grund erforderliche Durchleitungsrecht im Zeitpunkt des Bauentscheids nicht vereinbart wurde. Gemäss Art. 4 Bst. c BauV muss das Recht zur Erstellung und Erhaltung von Anlagen auf fremdem Grund vor…
  2. VGer BE 100 2018 45829.07.2019 · AbgewiesenBei ungemessenen Wegrechten, die von Beginn an auch der Wohnnutzung dienten, stellt der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem berechtigten Grundstück keine unzumutbare Mehrbelastung im Sinn von Art. 739 ZGB dar; die blosse Intensivierung einer bereits bestehenden Wohnnutzung begründet keine Zweckänderung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.