Entscheide zu Art. 4 Bst. c BauV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2024 279Eine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung rechtlich nicht sichergestellt ist, weil das für Abwasserleitungen auf fremdem Grund erforderliche Durchleitungsrecht im Zeitpunkt des Bauentscheids nicht vereinbart wurde. Gemäss Art. 4 Bst. c BauV muss das Recht zur Erstellung und Erhaltung von Anlagen auf fremdem Grund vor…
- VGer BE 100 2018 458Bei ungemessenen Wegrechten, die von Beginn an auch der Wohnnutzung dienten, stellt der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem berechtigten Grundstück keine unzumutbare Mehrbelastung im Sinn von Art. 739 ZGB dar; die blosse Intensivierung einer bereits bestehenden Wohnnutzung begründet keine Zweckänderung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.