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Art. 4 Abs. 1 und 2 Moorlandschaftsverordnung

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Entscheide zu Art. 4 Abs. 1 und 2 Moorlandschaftsverordnung

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  1. BGer 1C_71/201112.06.2012 · GutgeheissenDer Schutz der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 23b NHG) steht dem Bau oberirdischer und im Tagbau erstellter Tunnelabschnitte der Zürcher Oberlandautobahn (ZOA) zwingend entgegen, da solche Eingriffe mit den Schutzzielen unvereinbar sind und keine Interessenabwägung zulassen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.