Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 4 Abs. 1 NISV (SR 814.710)

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Entscheide zu Art. 4 Abs. 1 NISV (SR 814.710)

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  1. VGer AG WBE.2025.4422.04.2026 · RückweisungDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit Komplettersatz der Antennenanlage und massiver Leistungserhöhung ist baurechtlich als Neubau zu qualifizieren und löst die Pflicht zur Standortevaluation gemäss § 26 EG UWR (Kanton Aargau) aus, auch wenn die ursprüngliche Anlage vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erstellt wurde. Die…
  2. VGer AG WBE.2021.33507.12.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.