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Art. 39 BZO

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Entscheide zu Art. 39 BZO

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  1. BGer 1C_167/201808.01.2019 · AbgewiesenDie Beschränkung von Mobilfunkanlagen auf die Quartierversorgung in Wohn- und gemischten Zonen ist verhältnismässig, wenn sie der Vermeidung ideeller Immissionen dient und die Wirtschaftsfreiheit der Betreiber nur geringfügig einschränkt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.