Entscheide zu Art. 39 BG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_232/2023Ein Anbau mit einer Grundfläche von 169,28 m² und einem Volumen von 578,95 m³ kann nicht als grenzabstandsprivilegierte Nebenbaute im Sinne von Art. 39 Abs. 2 BG Flims qualifiziert werden, da er aufgrund seiner Dimensionen nicht als Gebäudeteil untergeordneter Natur gilt, der gegen aussen nur geringfügig in Erscheinung tritt.
- VGer GR R 2019 22Die Ersatzabgabe für fehlende Pflichtparkplätze setzt voraus, dass deren Erstellung auf eigenem Grund und Boden objektiv unmöglich oder unzumutbar ist; diese Prüfung richtet sich nach der Beschaffenheit des Grundstücks selbst, nicht nach der eingereichten Bauprojektvariante. Eine seit 1986 durch Grunddienstbarkeit vollzogene…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.