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Art. 39 Abs. 2 lit. b GSchG

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Entscheide zu Art. 39 Abs. 2 lit. b GSchG

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0192/202422.10.2024 · AbgewiesenEine Schüttung in den See zum Zweck der altlastenrechtlichen Sanierung eines mit Schwermetallen belasteten Seebodens ist mit Art. 39 Abs. 2 lit. b GSchG vereinbar, wenn der Hauptzweck die Verbesserung der Flachwasserzone durch Einbringen unbelasteten Substrats und die Vermeidung von Stabilitätsrisiken ist; Art. 21/22 NHG steht nicht…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.